Tierarzthonorar

 

Das Entgelt für Tierärzte richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Die neueste GOT trat am 08. Juli 2008 in Kraft.

Alle in eigener Praxis niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet die GOT – Mindestsätze einzuhalten.

s. hierzu auch www.tieraerzteverband.de


Hausbesuche

Die Gebühr für Hausbesuche ist in § 9 der GOT festgelegt. Ich bin bestrebt mehrere Besuche in einer Fahrt zusammen zu legen, damit Kosten eingespart werden können. Dies ist jedoch nicht immer möglich.